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Rechtsanwältin für Familienrecht in Wien und Hollabrunn

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Sie sehen in Ihrer Ehe keine Zukunft mehr? Sie und Ihr Partner kämpfen mit dem Gedanken, die Scheidung einzureichen? Leben und leben lassen – ein Grundgedanke, der insbesondere bei einer Scheidung berücksichtigt werden sollte. Wenn die Luft raus ist, die Kommunikation und die Liebe am Ende sind, sollten Sie sich, Ihren Partner und die gemeinsamen Kinder nicht länger mit dieser Situation belasten.

Unser Ziel ist es keinesfalls, jemanden emotional zu schädigen. Daher ist es unserer Kanzlei wichtig, dass beide Seiten gleich fair betreut werden und ein angemessener Interessenausgleich berücksichtigt wird.

Eine Scheidung sollte nicht herausgezögert werden, da der gesamte Prozess für die meisten Beteiligten mit starken Emotionen verbunden ist. Unsere gute Beziehung zu anderen Scheidungsanwälten und den zuständigen Bezirksbehörden ermöglicht es Ihnen, ein Scheidungsverfahren rasch durchzuziehen.

Scheidungsantrag einreichen

Unsere Kanzlei für Familienrecht reicht den Scheidungsantrag binnen 48 Stunden ein. Sollte eine rasche und faire Aufarbeitung nicht möglich sein, zögern wir jedoch nicht, Ihnen mithilfe von einstweiligen Verfügungen und anderen Sicherungsmitteln, zum Beispiel Wegweisungen, zu Ihren Rechten zu verhelfen.

Damit Sie und Ihr Partner stressfrei die gemeinsamen Vereinbarungen für den Scheidungsvergleich treffen können, bieten wir Ihnen dank unserer fachübergreifenden Zusammenarbeit mit Scheidungscoaches, Psychologen und Energetikerinnen eine individuell angepasste Beratung an.

Das Leistungsspektrum im Familienrecht

  • Einrichtung und Prüfung von Eheverträgen sowie Ehepakten
  • Betreuung und Beratung bei Obsorge- und Unterhaltsverfahren
  • Gütertrennung und Vermögensaufteilung bei Scheidungen
  • Ehegattenunterhaltsverfahren
  • Rechtliche Unterstützung bei der Formulierung der Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Gütertrennung und Vermögensaufteilung bei Scheidung
  • Rechtliche Vertretung bei Scheidungsprozessen vor Gericht
  • Rasche Einreichung des Scheidungsantrages binnen 48 Stunden
  • Errichtung und Abwehr von Scheidungsklagen
  • Aufklärung über Witwenpension, Vermögensaufteilung, Ehegattenunterhalt
  • Kompetente Organisation des Scheidungstermins beziehungsweise Scheidungsverfahrens
  • Eingetragene Partnerschaft und die Trennung dieser
  • Einstweilige Verfügungen, Sicherungsmittel und Wegweisungen
  • Familienrecht
  • Häusliche Gewalt
  • Sexuelle Übergriffe in der Ehe (auch Männer)
  • Vergewaltigung in der Ehe

Unsere Kanzlei ist für Sie da!

Gerne setzen wir unsere langjährige Erfahrung und unser Fachwissen, das immer auf dem aktuellen Stand der Rechtssprechung ist, für Sie ein. Vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder via Kontaktformular einen Beratungstermin mit uns und schildern Sie uns Ihren Fall.

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